Bundesrechnungshof: Energiewende mit 160 Mrd. Euro in sechs Jahren zu teuer und chaotisch

Der Bonner Bundesrechnungshof sieht in einem Sonderbericht Defizite bei der Umsetzung der Energiewende in Deutschland. In der Kritik stehen die hohen Kosten und das schlechte Management des Generationenprojekts.

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Die Energiewende ist alles andere als kostengünstig, so der Bundesrechnungshof (BRH).

Der deutsche Bundesrechnungshof (BRH), das wichtigste unabhängige Kontrollgremium der Bundesfinanzen, sieht bei der Steuerung der Energiewende in Deutschland erhebliche Defizite und kritisiert die hohen Kosten. [1]

Etwas mehr als ein Jahr vor dem "klimapolitischen Meilenstein" der Energiewende, dem Jahr 2020, zog der Rechnungshof eine Bilanz über die bisherige Energiepolitik. Im Fokus der Untersuchung stand vor allem das Bundeswirtschaftsministerium (BWMi) von Minister Peter Altmaier (CDU), da dort sämtliche organisatorische Aspekte der Energiewende zusammenlaufen. [2]

 

Enorme Kosten der Energiewende: 160 Mrd. Euro seit 2012

Der Hauptkritikpunkt des nun veröffentlichten Bundesrechnungshof-Papiers: Die Kosten laufen aus dem Ruder. Die bislang aufgebrachten finanziellen und personellen Ressourcenaufwendungen für die Umsetzung der Energiewende seien "beispiellos", so der Befund. Die Rechnungsprüfer ermittelten für den Zeitraum zwischen 2012 bis 2018 ein Finanzvolumen von 160 Milliarden Euro für die Erreichung der Klimaziele. [3]

Allein im Jahr 2017 sollen Bürger und Unternehmen mit Ausnahme der energieverbrauchsintensiven Industriekonzerne für den Ausbau der erneuerbaren Energien wie Solar- und Windkraftwerke mindestens 34 Milliarden Euro an die Staatskasse überwiesen haben. Das Geld wurde von den Verbrauchern mit jeder Stromrechnung unter anderem durch die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) eingezogen. [4]

Auf Unverständnis stößt bei den Finanzprüfern zudem, dass die EEG-Umlage bislang nicht in den Kosten für die Energiewende vonseiten des Bundeswirtschaftsministeriums enthalten war. Dies holte die oberste Prüfbehörde für Bundesfinanzen in ihrem Prüfbericht nach. [5] Im Jahr 2017 belastete die EEG-Umlage die Kosten für den Stromverbrauch mit knapp 24,2 Mrd. Euro. [6]

Nicht alle Klimaziele werden erfüllt: Kaum Rückgang bei Treibhausgasen oder weniger erneuerbare Energien beim Bruttoendenergieverbrauch

Vor dem Hintergrund der hohen Ausgaben untersuchte der Bundesrechnungshof den Stand der Umsetzung der Energiewende und bewertete diese hinsichtlich der selbstgesteckten Klimaziele der Bundesregierung bis zum Jahr 2020:

1. So etwa die Treibhausgasemissionen, also den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2). Diese hätten sich zwischen 1990 und 2016 um 27,3 % reduziert. Die Bundesregierung habe sich jedoch bis zum Jahr 2020 einen Rückgang von 40 % als Ziel vorgenommen. Dieses Ziel sei nach Ansicht des Bundesrechnungshofes aber nicht mehr zu realisieren. [7]

2. Kritisiert wird auch der Anteil erneuerbarer Energien am sogenannten Bruttoendenergieverbrauch. Dieser etwas sperrig gewählte Begriff setzt sich aus den Energieprodukten Strom, Fernwärme, Benzin, Diesel und Gas zusammen, welche unter anderem der Industrie, dem Verkehrssektor, den Haushalten, der Land- und Forstwirtschaft zu energetischen Zwecken geliefert werden. [8]

Zwar sei zwischen 2010 und 2016 der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch laut Bundesrechnungshof um 3,7 % auf 14,8 % gestiegen. Doch es sei nach Meinung der Rechnungsprüfer ungewiss, ob das Ziel von 18 % bis zum Jahr 2020 noch zu erreichen ist. [9]

Das beim Bruttoendenergieverbrauch genutzte Produkt Strom hat in seinem Energieträgermix immerhin schon einen Anteil von erneuerbaren Energien auf 36,6 % steigern können (Jahresmittel 2017). [10]

Weniger Elektromobilität als geplant

3. Ähnlich verhalte es sich auch beim Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor, und zwar im Bereich der Elektromobilität. Konkret geht es in dem Bericht des Bundesrechnungshofes also darum, zu prüfen, ob es gelungen ist, dass immer mehr Menschen auf Elektroautos (E-Autos) und ähnliche Fahrzeuge umsteigen.

Die Auswertung des Rechnungshofes beziffert den Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor aber derzeit auf lediglich 5,2 %. Auch hier sei es nach dem Dafürhalten der Bonner Behörde fraglich, ob bis zum Jahr 2020 die Zielmarke von 10 % erreicht werden könne. [11]

Dies dürfte nach Einschätzung von Gasanzeiger.de selbst unter Berücksichtigung der Förderung des Kaufs von E-Autos durch einen Kaufzuschuss in Form einer Prämie in Höhe von 4.000 Euro für reine E-Autos oder 3.000 Euro bei Hybridfahrzeugen (Elektro- und Verbrennungsmotor) durch den Bund fraglich sein.

Nach wie vor ist die Nachfrage nach E- und Hybridfahrzeugen in Deutschland vor allem auf Grund der oftmals fehlenden Infrastruktur sowie der hohen Autopreise eher gering, wenngleich sie stetig steigt.

Ein Manko sehen viele Autokäufer auch in der Fahr-Reichweite von Elektroautos, die aber ebenfalls von Jahr zu Jahr steigt.

Bis Ende Oktober 2018 gingen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) genau 83.967 Förderanträge für die Prämien ein, 3693 kamen damit im Oktober hinzu.

Die nur langsam steigende Nachfrage und die nur noch kurze Laufzeit des staatlichen Kaufanreizes (bis Mitte 2019) lassen es fraglich erscheinen, ob der angepeilte Marktanteil von Elektroautos in Deutschland in Höhe von 10 % bis 2020 erreicht werden kann. [12]

Ziele für Endenergieproduktivität und Primärenergieverbrauch werden nicht erreicht

4. Der deutsche Rechnungshof kritisiert auch die niedrige sogenannte "Endenergieproduktivität". So war vorgesehen, diese ab 2008 jährlich um 2,1 % auf 28 % zu steigern. [13]

Die Endenergieproduktivität stellt den Versuch dar, der Öffentlichkeit einen weiteren rechnerischen Indikator zur Verfügung zu stellen, um die Energieeffizienz einer Volkswirtschaft beurteilen zu können. Aus dieser Lesart heraus wäre also eine hohe Endenergieproduktivität als positiv zu bewerten, eine niedrige als negativ. [14]

Laut Bundesrechnungshof werde das Ergebnis einer möglichst hohen Endenergieproduktivität in Deutschland bis 2020 jedoch verfehlt. Als Grund nennen die Finanzprüfer das geringe Wachstum der Endenergieproduktivität zwischen 2008 und 2016 von nur 1,1 % pro Jahr. [15]

5. Schließlich nahm der Bundesrechnungshof in seiner fiskalischen Bilanz rund um die Energiewende in Deutschland auch den sogenannten "Primärenergieverbrauch" unter die Lupe, kurz den PEV.

Der PEV bezeichnet den Energiegehalt aller im Inland eingesetzten Primärenergieträger - also beispielsweise Braunkohle, Steinkohle, Öl, Erdgas oder der Anteil an regenerativen Energien. Der Primärenergieverbrauch wird maßgeblich von der wirtschaftlichen Konjunktur und den Rohstoffpreisen beeinflusst.

Aufgrund zahlreicher vor allem durch die EU angestoßener Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, um den Primärenergieverbrauch zu senken, sei seit Beginn der 1990er Jahre in der Tat eine positive Tendenz erkennbar, bescheinigte das Umweltbundesamt. [16]

So sei bis zum Jahr 2016 der Stromverbrauch in Deutschland um 6,5 % gegenüber dem Jahr 2008 zurückgegangen. Dennoch sei man laut Bundesrechnungshof weit vom eigentlichen Ziel entfernt, den PEV bis zum Jahr 2020 um 20 % zu reduzieren. [17]

6. Thema des Bundesrechnungshofes war auch ein kritischer Blick auf den "Bruttostromverbrauch". Unter dem Bruttostromverbrauch versteht man die in einem Staat erzeugte oder eingeführte Gesamtstrommenge abzüglich der ausgeführten Energiemenge. [18]

Hier lautete das Ziel innerhalb der Energiewende für Deutschland, den Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 10% zu verringern.

Der Bundesrechnungshof vermerkt aber, dass seit 2008 lediglich eine Senkung von 3,6 % zu verzeichnen sei. Ob die fehlenden 6,4 % in den kommenden zwei Jahren erreicht werden können, ist fraglich. [19]

7. Ebenfalls ein Thema der Energiewende ist es, den Wärmebedarf für Gebäude zu senken. Hier vermerkt der Bundesrechnungshof, dass es wenigstens gelungen sei, den Wärmebedarf zwischen 2016 und 2008 um immerhin 6,3 % zu senken. Bis zum Jahr 2020 sei es aber das Ziel gewesen, monieren die Rechnungsprüfer, den Wärmebedarf um 20 % zu senken. [20]

Im Fachjargon gesprochen meint der Wärmebedarf von Häusern, in welchem Umfang eine Heizlast mit welcher Heizdauer benötigt wird, um die gewünschte Beheizung eines Raumes zu gewährleisten.

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