Novellierung EU-Kompromiss: Strengere Auflagen für Gaspipeline Nord Stream 2

Anfang Februar 2019 hatten sich die EU-Staaten über die Gaspipeline Nord Stream 2 gestritten. Der Zwist um das Bauprojekt scheint nun beigelegt. Unterhändler konnten sich auf einen Kompromiss einigen. Darin nimmt Deutschland offenbar eine Sonderrolle ein.

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Im Zwist über die umstrittene Gaspipeline Nord Stream 2 haben sich Unterhändler auf eine Änderung der EU-Gasrichtlinie verständigt (Symbolfoto).

Unterhändler haben sich auf eine neue europäische Gasrichtlinie verständigt, wie Medienberichten zu entnehmen ist. Im Vorfeld hatten sich bereits die EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt, um den Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 weiter voranzutreiben. Anfang Februar äußerte Frankreich Kritik an dem Vorhaben und löste damit einen Streit rund um das Projekt aus. [1]

Deutschland wollte Neuregelung verhindern

Nach der neuen Vorschrift sollen Pipelines von Drittstaaten in ein Land der Europäischen Union denselben Auflagen unterliegen wie Leitungen innerhalb der EU. Zudem sieht die Richtlinie vor, dass Besitz und Betrieb nicht in einer Hand sein dürfen. Außerdem sollen auch Konkurrenten Zugang zu den Leitungen erhalten. [2]

 

Nord Stream 2 wird ebenfalls von der Neuregelung betroffen sein. Die Gaspipeline befindet sich derzeit noch im Bau und soll von Russland nach Deutschland Flüssiggas liefern. Der Betreiber muss nun mit strengeren Auflagen rechnen. Einen Baustopp wird es jedoch nicht geben. Zuvor hatte Deutschland Befürchtungen dahingehend geäußert und sich aus diesem Grund auch gegen die neue EU-Gasrichtlinie ausgesprochen.

Berlin setzte Sonderregeln durch

Vor dem Hintergrund des jüngsten Streits über die Gaspipeline ist die Bundesregierung offenbar von ihrer ursprünglichen Position abgerückt und akzeptierte die novellierte Gasrichtlinie. Berlin konnte jedoch Sonderregelungen durchsetzen. Wie es aus Verhandlungskreisen heißt, darf Deutschland künftig allein über Ausnahmen befinden.

Allerdings behält sich die EU-Kommission das Recht vor, Vereinbarungen zwischen den Regierungen vorab zu überprüfen. Mit der erzielten Lösung sei die EU-Kommission sehr zufrieden, erklärte die Brüsseler Behörde. Ausnahmen von der Neuregelung seien nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die im Wesentlichen von der EU-Kommission mitbestimmt würden. [3]

EU-Parlament und Europarat müssen noch zustimmen

"Das ist ein großer Fortschritt hin zu einem integrierten Gas-Binnenmarkt, der auf Solidarität und Vertrauen fußt und die Europäische Kommission voll einbezieht", erklärt EU-Klimakommissar Miguel Arias Cañete gegenüber der Deutschen Presse Agentur. "Heute schließt Europa Schlupflöcher in seinem juristischen Regelwerk." Jeder, der Erdgas in der EU verkaufen wolle, müsse die europäischen Energieregeln beachten. [1f]

Damit die Änderung der Gasrichtlinie greift, müssen noch der Rat der Mitgliedsländer und das Europaparlament zustimmen. Erst nach der Billigung wäre die Novellierung europaweit gültig. Die direkten Auswirkungen auf Nord Stream 2 sind indes noch nicht abzusehen.

Einzelnachweise

[1] EU einigt sich auf Regeln für Nord Stream 2, in: focus.de vom 13. Februar 2019, Abruf am 13. Februar 2019.

[2] EU-Kompromiss im Pipeline-Streit, in: tagesschau.de vom 13. Februar 2019, Abruf am 13. Februar 2019.

[3] EU-Unterhändler erzielen Kompromiss, in: spiegel.de vom 13. Februar 2019, Abruf am 13. Februar 2019.

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