Ein lokaler CDU-Politiker aus Nordrhein-Westfalen, Andreas Hartnigk, forderte nun, dass auch Fahrradfahrer Parkgebühren bezahlen sollten. Städtische Gebühren stellen letztlich eine indirekte Steuer für Bürger da.[i]
Auch wenn Hartnigk beispielsweise in einem Beitrag des WELT-Fernsehen vom Mittwoch seinen Vorschlag der Parkgebühren für Fahrräder verteidigte, kritisierte ihn die Opposition im NRW-Landtag als absurd.
Ein Blick über die Grenze zeigt ebenso: Während in Deutschland der CDU-Lokalpolitiker Fahrradfahrer scheinbar abstrafen möchte – denn eine Parkgebühr wird eigentlich auch erhoben, damit Menschen auf den Öffentlichen Nahverkehr umsteigen – hat das Velo im Nachbarstaat Schweiz einen höheren Stellenwert.
Hier bestätigte der Bundesgerichtshof einmal mehr, dass auch die Fahrt mit dem Fahrrad zur Arbeit in der Steuer berücksichtigt werden dürfe, also in der Steuererklärung steuermindernd abgesetzt werden dürfe.
Dies gelte selbst dann, wenn man mit dem Fahrrad beispielsweise ein oder zwei Kilometer zum nächsten Bahnhof fahre, um von dort aus dann weiter zur Arbeitsstelle zu pendeln. Hier dürften die Kosten summiert werden, so die Richter.[ii]
[i] Düsseldorfer CDU-Politiker fordert Fahrrad-Parkgebühren, von Katharina Gilles, in: Neue Ruhrzeitung, NRZ Online vom 6.5.2019. Abgerufen am 7.5.2019. Abgerufen am 8.5.2019.
[ii] Velo und ÖV-Abo können gleichzeitig von der Steuer abgezogen werden, in: Neue Zürcher Zeitung, NZZ Online vom 6.10.2017.